E-Commerce-Recht

Online-Shop betreiben: Welche rechtlichen Fallen KMU-Chefs kennen sollten

Wer einen Online-Shop betreibt, trägt mehr rechtliche Verantwortung, als viele Inhaber ahnen: Von Abmahnungen bis zu Bußgeldern reichen die möglichen Folgen kleiner Fehler.

Mehr als nur eine Verkaufsplattform

Ein Online-Shop wirkt für viele Inhaber wie eine reine Verkaufsplattform, doch rechtlich gilt er als eigenständiges Geschäftsmodell mit eigenen Pflichten. Wer Waren im Internet anbietet, muss zivilrechtliche, wettbewerbsrechtliche, datenschutzrechtliche und teilweise produktsicherheitsrechtliche Vorgaben einhalten. Werden diese Pflichten verletzt, drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Abmahnungen durch Mitbewerber, Verbraucherverbände oder Verbraucherzentralen. Für kleine Betriebe ohne eigene Rechtsabteilung ist es daher wichtig, die wichtigsten Risikofelder zu kennen, bevor ein Fehler teuer wird.

Impressumspflicht als Klassiker

Jeder Online-Shop benötigt ein vollständiges Impressum mit Anbieterkennzeichnung. Diese Pflicht war lange in § 5 TMG geregelt und findet sich seit dem 17. Februar 2024 in § 5 DDG. Fehlt das Impressum, ist es unvollständig oder schwer auffindbar, gilt das im E-Commerce als einer der häufigsten Abmahngründe überhaupt. Betroffen sind oft kleine Shops, die Kontaktdaten, Handelsregisternummer oder vertretungsberechtigte Person nicht korrekt angeben. Die Korrektur ist meist einfach, doch die Abmahnung selbst verursacht bereits Kosten, unabhängig davon, wie schnell der Fehler danach behoben wird.

Datenschutzerklärung und Bußgeldrisiko

Neben dem Impressum ist eine Datenschutzerklärung Pflicht, die verständlich erklärt, welche Daten der Shop erhebt und wie sie verarbeitet werden. Verstöße gegen die DSGVO können nach den vorliegenden Angaben mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt. Für kleine Betriebe ist zwar selten die Höchststrafe realistisch, doch schon kleinere Bußgelder und der Aufwand für eine behördliche Prüfung binden Zeit und Geld, die im Alltag eines KMU meist knapp sind.

Widerrufsrecht und verlängerte Fristen

Verbraucher haben beim Online-Kauf grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Fehlt die Widerrufsbelehrung, ist sie fehlerhaft, oder bietet der Shop keine elektronische Widerrufsfunktion an, kann sich die Widerrufsfrist für den Kunden auf ein Jahr und 14 Tage verlängern. In dieser Zeit kann der Kauf ohne Angabe von Gründen rückabgewickelt werden, was für den Händler ein erhebliches wirtschaftliches Risiko darstellt. Zusätzlich gilt die fehlende Widerrufsfunktion selbst als Grund für eine Abmahnung, sodass hier zwei Risiken gleichzeitig entstehen: die verlängerte Frist und die Abmahnung wegen des Formfehlers.

Kündigungsschaltfläche bei Abo-Modellen

Bietet ein Shop Verträge mit laufender Zahlungspflicht an, etwa Abonnements, muss eine Kündigungsschaltfläche vorhanden sein, ergänzt durch eine Bestätigungsseite und eine Bestätigungsschaltfläche. Fehlen diese Elemente, können Verbraucher den Vertrag nach Angaben der Industrie- und Handelskammern jederzeit und mit sofortiger Wirkung kündigen, unabhängig von vereinbarten Laufzeiten. Für den Betreiber bedeutet das einen plötzlichen Verlust wiederkehrender Einnahmen. Zusätzlich drohen kostenpflichtige Abmahnungen, wenn Wettbewerber oder Verbraucherschützer die fehlende Funktion bemerken.

Die Button-Lösung beim Bestellvorgang

Seit 2012 gilt im deutschen Onlinehandel die sogenannte Button-Lösung. Sie verpflichtet Händler, dem Kunden vor Vertragsschluss eine klare und verständliche Zusammenfassung der Bestellung zu zeigen und den Bestellbutton eindeutig zu beschriften, etwa mit 'zahlungspflichtig bestellen'. Ist die Beschriftung ungenau oder fehlt die Zusammenfassung, gilt der Vertrag als nicht wirksam zustande gekommen. Solche Formfehler zählen zu den klassischen Abmahnrisiken im E-Commerce, weil sie leicht zu prüfen und eindeutig nachweisbar sind. Viele Shopsysteme bieten zwar Standardvorlagen an, doch individuelle Anpassungen führen häufig zu Fehlern.

Preisangaben und Produktinformationen

Auch die Darstellung von Preisen ist rechtlich genau geregelt. Fehlerhafte Preisangaben, irreführende Produktbeschreibungen und Verstöße gegen die Preisangabenverordnung gehören laut Industrie- und Handelskammern und anwaltlichen Quellen zu den häufigsten Abmahngründen im Onlinehandel. Dazu zählt etwa das Fehlen des Grundpreises bei abgepackten Waren oder unklare Angaben zu Versandkosten. Auch fehlende oder fehlerhafte Verbraucherinformationen zur Online-Streitbeilegung werden regelmäßig abgemahnt. Für Betreiber bedeutet das, dass nicht nur der Verkaufsprozess selbst, sondern auch jede einzelne Produktseite rechtlich korrekt gestaltet sein muss.

Produktsicherheit und Haftung

Wer Produkte verkauft, haftet auch dafür, dass sie sicher sind. Verursacht ein Produkt einen Schaden oder verletzt einen Kunden, können erhebliche Schadensersatzforderungen entstehen. Seit dem 13. Dezember 2024 gelten zudem neue EU-Vorschriften zur Produktsicherheit, die Online-Händlern erweiterte Informationspflichten auferlegen, etwa zu Herstellerangaben und Warnhinweisen. Für kleine Shops, die Produkte aus dem Ausland importieren oder selbst herstellen, wächst damit der Prüfaufwand, bevor ein Artikel überhaupt online gestellt werden darf. Wer diese Pflichten ignoriert, riskiert neben der Haftung auch behördliche Maßnahmen.

Gerichtsstand und Abmahner im Ausland

Ein oft unterschätztes Risiko betrifft den Gerichtsstand. Wer seine Waren europäischen Kunden anbietet, kann nach Angaben der Industrie- und Handelskammern auch im Ausland verklagt werden, selbst wenn der Sitz des Unternehmens in Deutschland liegt. Abgemahnt wird dabei nicht nur von Mitbewerbern, sondern auch von Verbraucherverbänden, qualifizierten Wirtschaftsverbänden und Verbraucherzentralen, die systematisch Online-Shops auf Rechtsverstöße prüfen. Für Betreiber, die grenzüberschreitend verkaufen, empfiehlt sich deshalb eine Prüfung, welche nationalen Vorschriften jeweils zusätzlich gelten, statt sich allein auf deutsches Recht zu verlassen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Die individuelle Beratung erfolgt durch zugelassene Kooperationspartner.

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